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Rechtsprechung
   LG Bonn, 16.08.1999 - 6 S 150/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14823
LG Bonn, 16.08.1999 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1999,14823)
LG Bonn, Entscheidung vom 16.08.1999 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1999,14823)
LG Bonn, Entscheidung vom 16. August 1999 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1999,14823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 8
  • NZM 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Bremen, 22.05.2003 - 2 S 315/02

    Widerspruch gegen die Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs; Voraussetzungen

    Dabei ist noch zusätzlich zu berücksichtigen, dass selbst Suizidgefahr nur in einem akuten Stadium, nicht aber auf Dauer eine Räumung unzumutbar macht (OLG Köln, NJW 1993, 2248 [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] ; LG Bonn, NJW-RR 2000, 8 [LG Bonn 16.08.1999 - 6 S 150/98] ).

    Zudem wird ein Härtefall nur dann angenommen, wenn die Gefahr durch alle zumutbaren Maßnahmen bis hin zu einer vorübergehenden stationären Behandlung nicht abgewendet werden kann (OLG Köln, NJW 1993, 2248 [OLG Köln 30.04.1993 - 2 W 50/93] ; LG Bonn, NJW-RR 2000, 8 [LG Bonn 16.08.1999 - 6 S 150/98] ).

  • AG Aachen, 20.05.2021 - 121 C 109/19

    Räumungsfrist bis ins Jahr 2022 u.a. wegen Coronavirus-Pandemielage

    Bei ernsthafter Suizidgefahr wegen Räumung haben verschiedenste Gerichte eine entsprechende Härte bejaht, sofern diese nicht beherrschbar ist und nicht durch ärztliche Hilfe begegnet werden kann (vgl. bejahend AG München, Urteil vom 22.11.2019 - 411 C 19436/18; LG Berlin, Urteil vom 7.5.2015 - 67 S 117/14; LG Oldenburg WuM 1991, 346; verneinend LG Bonn, Urteil vom 16.8.1999 - 6 S 150/98 bei beherrschbarer Suizidgefahr; hierzu auch Walker/Gruß: Räumungsschutz bei Suizidgefahr und altersbedingter Gebrechlichkeit, NJW 1996, 352).

    Es soll ebenfalls verhindert werden, dass mit der potentiellen Möglichkeit eines Suizids eine Durchsetzung des auch grundrechtlich verbürgten Eigentumsrechts des Vermieters auf unabsehbare Dauer verhindert wird (vgl. LG Bonn, Urteil vom 16.8.1999 - 6 S 150/98).

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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8596
LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8596)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 26.11.1998 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8596)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 26. November 1998 - 6 S 150/98 (https://dejure.org/1998,8596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Werkleistungen: Wann wird Architekt selbst Vertragspartner? (IBR 1999, 589)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 936
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 249/85

    Fälligkeit der Vergütung nach vorzeitiger Beendigung eines VOB -Bauvertrags

    Auszug aus LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98
    Im Gegensatz zur Auffassung des Beklagten ist in diesem Fall eine Abnahme des unvollendet gebliebenen Teilwerkes für die Fälligkeit des Werklohnanspruches nicht erforderlich (BGH, BauR 1987, 95 - für den VOB-Bauvertrag - Werner/Pastor, Der Bauprozess, 8. Auflage, Rn. 1337 m.w.N.) Insoweit durfte der Kläger die Aufforderung des Beklagten als eine gesonderte Auftragsvergabe verstehen und konnte sie nicht als ein Verlangen deuten, seine bisherigen erbrachten Werkleistungen zu vollenden.
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98
    § 119 bar, wenn der Irrtum sich auf die Rechtsfolgen bezieht, die sich nicht aus dem Inhalt des Rechtsgeschäfts ergeben, sondern nach der Gesetzeslage eintreten (BGH NJW 1995, 1485 [BGH 15.12.1994 - IX ZR 252/93] ).
  • BGH, 12.03.1992 - IX ZR 141/91

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nämlich so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH NJW 1990, 3206; NJW 1992, 1446).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus LG Lüneburg, 26.11.1998 - 6 S 150/98
    Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nämlich so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH NJW 1990, 3206; NJW 1992, 1446).
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